AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von grauer entertainment im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten und Gutscheinen. Sie gelten für das gesamte Online-Angebot unter store.grauer.tv   sowie für telefonische Bestellungen über den auf der Webseite genannten Telefonservice.
 
Mit der Durchführung eines Bestellvorgangs auch ohne vorherige Registrierung erkennt dieser die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
 
 

Grundlegende Informationen

 
§1. grauer entertainment erbringt die Dienstleistung mit dem Ticket-System bezüglich der Vermittlung der Eintrittskarten.
 
§2. Die beim Ticketbezug anfallenden Gebühren - wie Bearbeitungs- und Versandgebühr - macht grauer entertainment im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend. Diese zusätzlichen Gebühren werden während des Bestellvorgangs ausgewiesen. Hierdurch kann der Gesamtpreis von dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis abweichen.
 
§3. Das Angebot von grauer entertainment richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Die Registrierung auf grauer entertainment-Webseiten verpflichtet nicht zum Kauf von Eintrittskarten und nicht zur Offenlegung von Zahlungsmodalitäten.
 
§3.1. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und er zur Verfügung über die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel (Bankverbindung, Kreditkartendaten) berechtigt ist. Die Registrierung wird durch die Verifizierung des Passwortes durch den Kunden vervollständigt.
 
§3.2. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. grauer entertainment empfiehlt, ein Passwort mit hoher „Passwortstärke” zu wählen. Das Passwort kann im Kundenkonto vom Kunden jederzeit geändert werden.
 
§3.3. Der Kunde hat grauer entertainment unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er von einer unbefugten Nutzung seines Kundenkontos erfährt oder eine solche vermutet. Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch der von ihm geheim zu haltenden Zugangsdaten.
 
 
 

Vertragsabschluss

 
§4. Beim Erwerb von Eintrittskarten über das Internet, oder Buchung in einen Auftrag durch den Ticket-Hotline Mitarbeiter, geht das Angebot für einen Vertragsabschluß vom Kunden aus, sobald er, bzw. das Call-Center, das Feld „Bestellen“ im Buchungsabschluss angeklickt hat. Das Zustandekommen des Vertrages über den Ticket- oder Gutscheinkauf richtet sich nach der gewünschten Zahlungsart und der Übermittlungsform des Tickets/Gutscheins. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt grauer entertainment das Vertragsangebot des Kunden an.
 
§4.1. Für den Internetnutzer besteht die Möglichkeit, sich seine durch das grauer entertainment-System generierte Bestätigung und Rechnung selbst auf dem eigenen PC auszudrucken. 
 
§4.2. Für telefonische Bestellungen über die Ticket-Hotline senden wir dem Besteller die entsprechende Bestätigung mit beiliegender Rechnung je nach Wünsch entweder per Post oder per E-Mail zu. Ist mit einem langen Postlauf zu rechnen, und/oder möchte der Kunde keine E-Mail-Adresse angeben, gilt auch die bei Bestellung mündlich zugesicherte Buchungsbestätigung von allen Parteien als wirksam anerkannt.
 
§4.3. Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
 
 
 

Versand

 
§5. Insofern Karten für die gewünschte Veranstaltung verfügbar sind, wird die Bestellung möglichst ohne Verzug ausgeführt. Der Versand der Tickets erfolgt durch grauer entertainment je nach Wünsch entweder per Post, zzgl. 4,96€, oder kostenlos per E-Mail. Unverzüglich nach Eingang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Der Kunde kann seinen ursprünglichen Kundenauftrag überprüfen. Mit Gutschrift des Kaufpreises bei grauer entertainment ist der Vertrag geschlossen.
 
§5.1. Der Versand von Tickets und Gutscheinen bedingt Bezahlung durch Banküberweisung, mittels Kreditkarte oder sonstiger im Webshop verfügbarer Zahlarten (z.B.  Rechnung).
 
§5.2. Sind die Karten zur Selbstabholung (Ticket.center) bestellt, trägt allein der Kunde die Verantwortung, die Karten an der Vorverkaufsstelle ROY München, Herzog-Wilhelm-Straße 30, 80331 München (Sendlinger Tor) rechzeitig vor der Veranstaltung abzuholen. Hierbei sind die jeweils gültigen Öffnungszeiten zu beachten (Di-Sa 18-22 Uhr). Der Rechnungsbetrag kann bei der Abholung von Tickets nur in Bar bezahlt werden.
 
§5.3. Der Ticketversand per Post ist nur an Adressen innerhalb Deutschlands möglich. Kurzfristige Buchungen sind aufgrund des Postversands leider nicht möglich, die Buchungsfrist beträgt min. 5 Werktage.
 
§5.3.1. Werden dem Käufer Eintrittskarten übersandt und sollten diese verloren gehen, trägt der Käufer kein Risiko. Durch die Auftragsnummer ist eine eindeutige Karten- und Käuferidentifizierung durch grauer entertainment möglich. In diesem Fall werden Ersatzkarten für den berechtigten Kartenkäufer an der Abendkasse hinterlegt.
 
§5.3.2. Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. Die Eintrittskarten müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierte Eintrittskarte an andere Interessenten weiter zu verkaufen Bei verlorengegangener Karte muss sich der Abholer wenn er nicht Kartenkäufer ist, als berechtigter Inhaber durch eine Vollmacht legitimieren. Anhand der Buchungsdaten des auf der Eintrittskarte ausgedruckten Barcodes und der Auftragsnummer, ist eine eindeutige Käuferidentifizierung möglich.
 
§5.4. Bei „print@home” handelt es sich um ein elektronisches Ticket, das nach dem Bestellvorgang am kundeneigenen Drucker ausgedruckt werden kann. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungstag am Einlass elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Das Ticket berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung, wenn sich der Kunde bei Abholung als Nutzungsberechtigter ausweist. Weitere Ticketkopien berechtigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung.
 
 
 

Zahlungen

 
§6. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
 
§6.1. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Über das Internet bei grauer entertainment  erworbene Karten werden vom Käufer per Post an folgende Adresse zurück gesandt: grauer entertainment, Ringstraße 26, 82319 Starnberg
 
§6.2. Der Kaufpreis auf Rechnung wird unter Vergabe einer individuellen Rechnungssnummer zur Zahlung fällig (binnen 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung).
 
 
 

Zahlungsverzug

 
§6.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus die Gebühren nach der Gebührentabelle zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 
 
 

Zahlungsausfall & Mahnverfahren

 
§6.4. Wir sind berechtigt, Ihnen uns entstehende Zahlungsausfallkosten in Höhe des in der Gebührentabelle genannten Betrages weiterzubelasten, wenn eine Zahlung, die wir über Ihre ausgewählte Zahlungsmethode angefordert haben, aus irgendwelchen Gründen nicht ausgeführt wird (z.B. Lastschriftrückbuchung, unzureichende Deckung Ihres ausgewählten Kontos oder Nichtausführung der Zahlungsanforderung durch Ihren Zahlungsdienstleister aus anderen Gründen).
 
Haben wir den Zahlungsausfall verschuldet, sind wir nicht zur Berechnung von Zahlungsausfallkosten berechtigt.
 
§6.4.1. Wir senden Ihnen unmittelbar nach dem Zahlungsausfall eine Zahlungserinnerung per E-Mail oder Post. Ihr Zahlart wird automatisch auf "RECHNUNG" umgestellt. Die Zahlung erwarten wir dann binnen 7 Tagen ohne jeden Abzug auf unser Bankkonto.
 
§6.5. Haben wir Sie in einer Zahlungserinnerung entsprechend in Kenntnis gesetzt, sind wir berechtigt, Ihnen für die Mahnungen die wir an Sie versandt haben, eine Mahnkostenpauschale laut Gebührentabelle zu berechnen.
 
§6.6. Wenn wir nicht in der Lage sind, auf ausreichendes Guthaben von Ihnen zuzugreifen, um fällige Forderungen zu begleichen, können wir die Einziehung dieser Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Wir sind berechtigt, Ausbuchungsgebühr laut Gebührentabelle zu berechnen und den Service bis auf  Weiteres auszusetzen.
 
§6.7. Wenn wir nicht in der Lage sind, auf ausreichendes Guthaben von Ihnen zuzugreifen, um fällige Forderungen zu begleichen, können wir die ausstehende Forderung an ein Factoring-Unternehmen abtreten. In diesem Fall besteht Ihre Zahlungsverpflichtung bezüglich der abgetretenen Forderung gegenüber dem Factoring-Unternehmen. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, den Service bis auf  Weiteres auszusetzen.
 
 
 

Rabatt-Aktionen

 
§7. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
 
§7.1. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
 
 
 

Einlass / Beginn

 
§8. Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz, um andere Besucher nicht zu stören. Der Karteninhaber kann sich ersatzweise auf einen vom Ordnerdienst zugewiesenen Platz begeben.
 
§8.1. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
 
§9. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
 
§10. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.
 
§11. Die Veranstalter übernehmen Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer und überhöhter Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
 
§12. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm unwesentlich zu ändern, indem auch Umbesetzungen oder alternierende Besetzungen im Programm möglich sind.
 
§13. Der Eintrittskartenerwerber bzw. –inhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Eventuelle Sichtbehinderungen durch Kameras werden entschädigt. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich beschränkt über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.
 
§14. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
 
§15. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.
 
§16. grauer entertainment ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
 
§16.1. Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
 
 
 

Erfüllungsort und geltendes Recht

 
§17. Es gilt ausschließlich das Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist München, sofern der Kunde ein Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist.
 
§17.1 Ist der Kunde Kaufmann, so wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart; grauer entertainment behält sich das Recht vor, jedes andere zivilprozessual zuständige Gericht anzurufen. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nicht-Kaufleute als Kunden.
 
 
 

Schlussbestimmungen

 
§18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.